ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nightlight

§1 DJ Service

Mit Beendigung der Veranstaltung hat die Mobildisco Nightlight (Justin Seep) ihren Vertrag erfüllt.

Eine detaillierte Wegbeschreibung / Skizze fügt der Veranstalter bei.

Die Gage, sofern nicht anders vereinbart, sowie die einzeln aufgeführten Kosten, sind unmittelbar nach Vertragserfüllung an Nightlight (Justin Seep) zu überweisen.

Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke trägt der Veranstalter.

Weiterhin hat der Veranstalter die Pflicht, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.

Die AGB`s müssen von dem Veranstalter unterschrieben bis zum voranstehenden Datum zurückgesandt werden, ansonsten kann die Wahrnehmung des Termins nicht erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist Nightlight (Justin Seep) von allen Verpflichtungen den Veranstalter betreffend entbunden.

Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt Nightlight (Justin Seep) keine Haftung.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Der Veranstalter / Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ordnungskräfte müssen zur Verfügung stehen. Personen-, Sachschäden der Nightlight (Justin Seep), die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäßer elektronischer Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung. Zur Schadensregulierung wird vom Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.

Die Bühne ist (falls vorhanden oder benötigt) rechtzeitig vor dem Eintreffen des Nightlight (Justin Seep) aufgebaut.

Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen Nightlight (Justin Seep) nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.

Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Grundgage. Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Grundgage. Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten nach Absprache gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Nightlight (Justin Seep) ist möglich durch: – technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle ist Nightlight (Justin Seep) bestrebt, Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen.  Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

Nightlight (Justin Seep) verpflichtet sich, nach Absprache, die notwendige Ton- und Lichtanlage rechtzeitig zum Beginn der Veranstaltung aufzustellen.

Die Buchung ist erst nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer nach Erhalt des unterschriebenen Angebotes des Auftraggebers bindend.

Gerichtsstand ist gesetzlich geregelt.

Der Veranstalter hat Getränke zur Verfügung zu stellen. Ab 6 Stunden vor Ort hat der Veranstalter auch Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

Alle Preisangaben verstehen sich Netto, es sei denn es steht Brutto dabei.

Mit der Unterschrift erklärt sich der Auftraggeber bereit, die Rechnung papierlos via E-Mail zu erhalten.

Diese AGB´s sind rechtsgültig und treten mit Wirkung vom 07.08.2019 in Kraft.

Nightlight behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.

§2 Vermietung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Ton- und Lichtanlagen, mobile Bühnen, sowie Partyzelte, Zubehör, insbesondere von Geräten zur Musikwiedergabe, des Vermieters.

Nicht berührt von dem zugrundeliegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- und

Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- und abbaut, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt. 

Vermietung und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.

Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters erfolgten freibleibend.

Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für Ihre Einhaltung wird nicht übernommen.Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.

Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke trägt allein der Veranstalter/ Mieter. ) Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Geschäftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahrübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware durch den Vermieter statt. 

Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er gleichwertiges Gerät bereitstellt.

Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9 % p. a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen. Auch ist der Vermieter dazu berechtigt, ein Inkassounternehmen seiner Wahl einzuschalten.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzungen dieser Pflicht kann der Vermieter Schadenersatzansprüche bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gegenüber dem Mieter geltend machen.

Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.

Wird zwischen den Parteien für ein Open-Air-Konzert vereinbart, dass der Vermieter die

Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte:

Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.

Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten. 

Der Mieter ist verpflichtet, bei etwaigen Schäden am Equipment für diese entweder durch seine Versicherung oder er selbst aufzukommen.

Der Unterzeichner ist für die Anlage / die gemieteten Gegenstände, bei unsachgemäßer

Behandlung, mutwilliger Zerstörung, Wasserschaden, Sturmschaden, Überspannung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder sonstigen Ereignissen, die zum Verlust oder zur Beschädigung der Anlage führen, voll haftbar. Zur Schadensregulierung wird von dem Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen. 

Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerlich Eigentum des Vermieters.

Der Veranstalter / Mieter hat die aufgeführten Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahme gewesen, werden nicht anerkannt.

Werden die gemieteten Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, behält sich der Vermieter vor, für jeden weiteren Tag bis zu 200 % des Mietpreises in Rechnung zu stellen.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nachfolgenden Bestimmungen zu zahlen. Im Folgenden wird unter Auftragsvolumen 100 % der geschuldeten Leistungen des Vermieters verstanden, dass sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter

Werklöhne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragten Sub-Unternehmer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde. Der Mieter hat danach bei Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten: 

Bei Nichtabholung am Miettag 100%

Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Grundgage. Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Grundgage. Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten nach Absprache gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Nightlight (Justin Seep) ist möglich durch: – technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle ist Nightlight (Justin Seep) bestrebt, Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen.  Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt die Mobildisco Nighlight (Justin Seep) keine Haftung.

Der Unterzeichner erklärt mit seiner Unterschrift seine Geschäftsfähigkeit.

Gerichtsstand ist der Wohnort der Nighlight (Justin Seep).

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